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Leistungserhebung

Alle Informationen zu Leistungserhebungen

Nach der Schulordnung unterscheidet man kleine und große Leistungsnachweise. Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben. Kleine Leistungsnachweise gliedern sich in schriftliche, mündliche und praktische: Schriftliche kleine Leistungsnachweise sind u. a. Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben, mündliche sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge, Portfolioarbeiten und Referate.

Die am GymKi getroffenen Regelungen bezüglich Leistungsnachweisen finden Sie im 1. Elternbrief  im Elternportal.

  • Prüfungsfreie Zeit

    Ab Mittwoch vor den Weihnachtsferien (drei Tage vor den Weihnachtsferien) werden mit Rücksicht auf die Einstimmung der Familien in den Jahrgangsstufen fünf mit elf in der Regel  keine schriftlichen Leistungsnachweise stattfinden.

    In der fünften Jahrgangsstufe soll in den Kernfächern bis zu den Allerheiligenferien jeweils ein schriftlicher Leistungsnachweis auf Probe geschrieben werden.

  • Umgang mit kleinen Leistungsnachweisen an Tagen, an denen große Leistungsnachweise geschrieben werden

    In allen Jahrgangsstufen sollen an Tagen mit großen Leistungsnachweisen keine Kurzarbeiten, keine schriftlichen kleinen Leistungsnachweise und auch keine fachlichen Tests Leistungstest geschrieben werden.

  • Mindestanzahl kleiner Leistungsnachweise im Schuljahr

    In ein-, zwei- und dreistündigen Fächern sollen mindestens zwei kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr erbracht werden. In mehrstündigen Fächern sollen mindestens drei kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr erbracht werden. Im NTG zählen die Fächer Physik und Chemie als zweistündige Fächer; bei epochal unterrichteten Fächern (Kunst und Musik in der 8. und 9. Jahrgangsstufe) müssen in einem Halbjahr drei kleine Leistungsnachweise erbracht werden.

    In den in der 10. jahrgangsstufe epochal unterrichteten Fächern Geschichte und Politik und Gesellschaft wird die Anzahl auf zwei kleine Leistungsnachweise pro Fach beschränkt.

    Im Fach Evangelische Religion kann der 2. schriftliche kleine Leistungsnachweis in der Unter- und Mittelstufe in Form einer Dokumentation einer selbständigen Arbeit oder durch einen schriftlichen Unterrichtsbeitrag erfolgen.

  • Angekündigte kleine schriftliche Leistungsnachweise

    Für die Jahrgangsstufen 5 bis 11 liegt es im pädagogischen Ermessen der einzelnen Lehrkraft, ob kleine schriftliche Leistungsnachweise angekündigt werden. Die Lehrkraft teilt ihre Entscheidung mit allen Modalitäten den Klassen und den Erziehungsberechtigten mit. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 werden alle kleinen schriftlichen Leistungsnachweise spätestens in der Stunde vor dem Leistungsnachweis angekündigt. Es liegt ferner im Ermessen der Lehrkraft, ob angesagte schriftliche kleine Leistungsnachweise nachgeschrieben werden.

  • Kurzarbeiten

    Wenn Kurzarbeiten gewünscht werden, verständigen sich die Fachschaften auf Jahrgangsstufe, Anzahl, einheitliche Gewichtung und Zahl der zugrunde liegenden Unterrichtsstunden. Die Eltern werden schriftlich im 1. Elternbrief darüber informiert.

  • Übergänge gestalten - 5. Jahrgangsstufe

    Damit die Schülerinnen und Schüler behutsam an die veränderte Prüfungssituation herangeführt werden können, wird in den Kernfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik) in den ersten vier Wochen ein schriftlicher Leistungsnachweis auf Probe durchgeführt.

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